Interfraktioneller Antrag zur Gründung einer Städtepartnerschaft zwischen Büttelborn und Hoerdt im Elsaß

Büttelborn, den 20.11.2017

An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Büttelborn
Herrn Klaus Astheimer

Antrag der SPD-, der CDU- und der GLB-Fraktion zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Büttelborn am 13.12.2017

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die bereits bestehende Städtefreundschaft zwischen der Gemeinde Büttelborn und der Gemeinde Hoerdt im Elsass in eine offizielle Städtepartnerschaft umzuwandeln.

Der Partnerschaftsverein Büttelborn – Hoerdt e.V. soll weiterhin Träger der partnerschaftlichen Beziehungen bleiben.
Ein Schwerpunkt der Städtepartnerschaft soll auf dem Jugendaustausch liegen, da dies die Nachhaltigkeit der Partnerschaft stützt.
Der Verein berichtet dem Gemeindevorstand in regelmäßigen, zeitlichen Abständen über alle Aktivitäten mit der Partnergemeinde Hoerdt.
Aufgrund des historischen Datums, 22.Januar (Elysee Vertrag 1963), soll diese Partnerschaft, wenn möglich, am 22.Januar 2018 mit einem Vertrag gegenseitig besiegelt werden.
Antragsbegründung:
Die Gemeinde Büttelborn hat bisher keinerlei städtepartnerschaftliche Beziehungen zu anderen Kommunen.
Die vom Verein „Partnerschaft Büttelborn - Hoerdt e.V.“, der sich im Dezember 2015 gegründet hat, geleistete Arbeit, findet in der Bevölkerung und bei vielen Vereinen aus der Gemeinde Büttelborn großen Zuspruch.

Es findet bereits seit längerem ein reger Austausch unter den Vereinen, mit gegenseitigen Besuchen, statt.
Organisierte Fahrten zur Gemeinde Hoerdt sind grundsätzlich durch interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger ausgebucht und finden großen Zuspruch.
Wie bereits in der Gemeindevertretersitzung am 24.02.2016 beschlossen, soll diese überaus positive Entwicklung in eine offizielle Partnerschaft münden.
„Auf Basis dieser Beziehung zu der elsässischen Gemeinde soll, bei weiterer positiver Entwicklung der Beziehung und steigender Nachfrage von Vereinen und Privatpersonen, eine offizielle Städtepartnerschaft eingegangen werden.“
Zudem wurde vom Bürgermeister der Gemeinde Hoerdt dieser Wunsch bereits zu Anfang der Beziehungen geäußert.
Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Büttelborn durch diese Maßnahme eine Aufwertung ihrer Außendarstellung erfahren wird und als Spargelgemeinde auch in Frankreich wahrgenommen wird.

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 1000,- Euro je Jahr (ist noch gesondert im Haushalt auszuweisen) weiterhin kommen

  • die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Büttelborner Vereine zur Anwendung - hier insbesondere §6 „Internationale Begegnungen mit städtepartnerschaftlichem Charakter“ -

und

  • die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen der Gemeinde Büttelborn - hier insbesondere Punkt 4.2 „Internationale Begegnungen“ –

zur Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet Karsten Schmidt, Fraktionsvorsitzender
gezeichnet Hans Frank, Fraktionsvorsitzender
gezeichnet Ute Kroiß, stellvertretende Fraktionsvorsitzende


→ Am 13.12.2017 einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen