Stellungnahme der GLB-Fraktion zu den Aussagen der SPD im ECHO‐Artikel „Büttelborn: Harsche Kritik an CDU und GLB“

Presseerklärung vom 08. August 2020:

Erstaunt hat die Grüne Liste Büttelborn (GLB) die Aussagen der SPD im ECHO‐Artikel „Büttelborn: Harsche Kritik an CDU und GLB“ zur Kenntnis genommen. „Wir sehen uns gezwungen, einige Tatsachenverdrehungen richtig zu stellen“, so der stv. GLB‐Fraktionsvorsitzende Andreas Peters. Enttäuscht stelle die GLB‐Fraktion fest, dass die SPD Büttelborn die zugesagte Vertraulichkeit für die Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit beider Fraktionen in der Gemeindevertretung in den Monaten nach dem Bürgermeisterwechsel gebrochen hat. „Eine Kooperation zweier durchaus unterschiedlicher Gruppierungen benötigt große Verlässlichkeit und auch die Fähigkeit zur Verschwiegenheit über heikle Personalien und Themen als unverzichtbare Basis“, so GLB‐ Fraktionschef Frieder Engel, „dieses Vertrauen hat sich auch nach mehrmonatigen Gesprächen mit der SPD nicht entwickelt und wir haben deshalb diesen Prozess beendet.“ Leider sehe man sich jetzt in dieser Auffassung bestätigt.

Zu den Aussagen der SPD stellt die GLB fest:

  • Zitat: SPD‐Gemeindeverbandsvorsitzende Sandra Eckert sprach von einer seit der Amtsübernahme von Bürgermeister Marcus Merkel offen zur Schau gestellte Feindseligkeit von CDU und GLB.
    Von Seiten der GLB gibt es keine „offen zur Schau gestellte Feindseligkeit“, aber es ist die – auch in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) aufgeführte – Aufgabe der Fraktionen in der Gemeindevertretung, das Handeln des Bürgermeisters und der Verwaltung kritisch zu begleiten, was die GLB stets tue.
  • Zitat: Bei Koalitionsverhandlungen nach Merkels Wahlsieg habe die GLB – fuhr Eckert fort – die Forderung nach einem von ihr zu stellenden Ersten Beigeordneten anstelle eines Hauptamtsleiters erhoben.
    Es wurde zwischen GLB und SPD zu Beginn der Gespräche durchaus angesprochen, dass es bei offiziellen Koalitionen (z.B. auch in Nachbarkommunen) üblich sei, dass der Koalitionspartner eine solche Stelle besetzen könne. Dieser Gedanke wurde aber nicht weiterverfolgt, auch nicht von der GLB. Außerdem ging es auch nie um eine offizielle Koalition, sondern um eine vereinbarte parlamentarische Zusammenarbeit.
    Ein wesentlicher Diskussionspunkt zwischen den beiden Fraktionen war über Monate die Ausschreibung der bereits im HH2019 enthaltenen Hauptamtsleiterstelle. Die SPD bestand darauf, diese wichtige Position nur mit einem Angestellten und nicht ggf. auch mit einem Beamten zu besetzen, später wurde auch eine Umwandlung der Stelle für die Leitung lediglich zweier Fachbereiche seitens des Bürgermeisters gefordert. Dem hat die GLB nicht zugestimmt, denn wir sahen die Notwendigkeit, dem Bürgermeister einen versierten Verwaltungsfachmann, bzw. eine versierte Verwaltungsfachfrau zur Seite zu stellen, der/die ausreichende Führungserfahrung mitbringen sollte sowie die erforderlichen kommunalrechtlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in der HH‐Aufstellung und ‐Umsetzung.
  • Zitat: Anschließend sei kein Konsens mit der GLB mehr möglich gewesen, selbst bei von der SPD angestoßenen grünen Themen sei man auf taube Ohren gestoßen.
    Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage, das zweite damals sehr wichtige Thema, der HH 2020, und darin notwendige neue Akzentsetzungen wie eine kommunale Energiewende standen im Mittelpunkt. Auch dabei gab es keinen Konsens, die Einbringung des HH2020 im Dezember 2019 erfolgte durch den Bürgermeister ohne jegliche Rücksprache mit den Fraktionen. Auch dies führte zum Abbruch der Gespräche.
    Im Übrigen verweist die GLB‐Fraktion z.B. auf die gemeinsam mit der SPD – gegen die CDU – jüngst getroffene Entscheidung in der Gemeindevertretung hin, einen Landschaftspflegeverband im Rahmen der IKZ zu gründen.
  • Zitat: Eckert bezeichnete es als unklar, was CDU und GLB mit dem Akteneinsichtsausschuss erreichen wollten, denn dem Antrag sei keine Begründung beigefügt. „Es wirkt wie: Wir wollen alles sehen, irgendwas finden wir dann schon.“
    Ein Akteneinsichtsausschusses ist laut HGO zu bilden, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt. Wenn es begründete Zweifel am Verwaltungshandeln, z.B. auch einer Stellenbesetzung gibt, ist dieses schärfste Mittel der Kommunalpolitik durchaus gerechtfertigt, findet die GLB. Einige den Fraktionen bislang nur vertraulich zur Verfügung stehende Informationen wiesen auf erhebliche Abweichungen zur üblichen Praxis bei dieser Stellenbesetzung hin, die gilt es zu untersuchen durch Einsicht in die Originalakten. „Vor einem Akteneinsichtsausschuss, der lediglich die tatsächlichen Vorgänge der Einstellung des ‚Fachbereichsleiters 1 und 2‘ dokumentieren soll, braucht keiner Angst zu haben“, so die übereinstimmende Meinung der GLB‐Fraktion. Für die Einhaltung des notwendigen Datenschutzes werde man durch Absprachen im Rahmen des Akteneinsichtsausschusses Sorge tragen.

Die GLB fordert die SPD in Büttelborn auf, zur sachlichen Zusammenarbeit in den Gemeindegremien zurückzufinden. „In dieser anhaltenden Coronakrise erwarten die Bürger/innen in der Gemeinde, dass wir uns um ihre Sorgen und Ängste kümmern, z.B. größere kommunale Investitionen tätigen, um die lokale Wirtschaft am Laufen zu halten. Die Auflösung des Sanierungsstaus bei den gemeindlichen Liegenschaften wäre ein solches dringendes Thema, welches gleichzeitig auch die lokale Energiewende ein Stück voranbringen könnte“, so der stv. GLB‐Fraktionsvize Andreas Peters abschließend.

Zur Erläuterung:

Hauptamtsleiter: ... ist in der Kommunalverwaltung vielfach die Bezeichnung der direkt dem Bürgermeister unterstellten Führungsperson der Verwaltung.

Fachbereichsleiter 1 und 2: In der Büttelborner Gemeindeverwaltung der Leiter des Fachbereichs 1 (Gemeindeorgane/Grundsatzangelegenheiten/Öffentlichkeitsarbeit; Information und Kommunikation/Zentrale Dienste; Allgemeine Verwaltung/Personal; Sport, Kultur u. Vereine) und des Fachbereichs 2 (Gemeindehaushalt/Finanzen; Ordnungs‐ und Personenstandsverwaltung)