GLB/CDU-Antrag zum Thema Errichtung eines Naturkindergartens im Ortsteil Büttelborn

Büttelborn, 09.07.2021

Antrag nach § 18 Abs. 6 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Büttelborn

Planungsauftrag für die Errichtung eines Naturkindergartens im Ortsteil Büttelborn

Beratungsfolge:

15.09.2021 – Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss (BPV)
23.09.2021 – Sport-, Kultur- und Sozialausschuss (SKS)
06.10.2021 – Gemeindevertretung (GV)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die notwendigen planerischen und baurechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Naturkindergartens mit zwei Gruppen im Ortsteil Büttelborn zu erarbeiten sowie die Bedingungen für eine Betriebserlaubnis mit der Fachaufsicht vorzuklären.
Der Naturkindergarten soll sein Basislager auf der östlichen Hälfte des gemeindeeigenen Grundstücks Flur 16, Flurstück 6/3 (ca. 3.000 qm) errichten (siehe Anlage 1). Der Umfang der notwendigen Bauwagen, der Sach- und Personalausstattung sowie des pädagogischen Konzepts orientieren sich an dem bestehenden Naturkindergarten im Ortsteil Worfelden. Sollten bau- bzw. planungsrechtliche Gründe der Nutzung dieses Flurstücks entgegenstehen, soll der Gemeindevorstand eine Alternativplanung auf dem nordwestlichen Teil des Geländes des Reitvereins (Flur 17, Flurstück 57, ca. 4000qm, siehe Anlage 2) durchgeführt werden. Vor Klärung dieser Planung ist die Nutzung des entsprechenden Grundstücks keinem anderen Verein oder privaten Initiative zuzusagen.

Büttelborn, 09.07.2021

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Planung keine, da es sich um gemeindeeigene Grundstücke handelt. Für die spätere Einrichtung des Naturkindergartens ist mit Investitions- und Personalkosten analog dem Naturkindergarten Worfelden zu rechnen. Bei der Einrichtung ist die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch Programme des Landes Hessen zu prüfen. Bei der Planung sind die finanziellen Auswirkungen durch den Gemeindevorstand zu beziffern und in die Haushaltsplanung 2022 einzubeziehen.

Begründung:

In der Gemeinde Büttelborn werden Kinderbetreuungskapazitäten dringend gebraucht. Die Nachfrage nach Plätzen im Naturkindergarten im Ortsteil Worfelden ist hoch und die Einrichtung sowie die Ausweitung auf zwei Gruppen eine Erfolgsgeschichte. Aus diesem Grund liegt es nahe, einen weiteren Naturkindergarten im Ortsteil Büttelborn einzurichten. Die dadurch entstehenden 30-40 Plätze kann die Gemeinde angesichts steigender Kinderzahlen gut gebrauchen.

Das vorgesehene Grundstück am Rückhaltebecken ist derzeit an den Obst- und Gartenbauverein Büttelborn bis zum 31.12.2021 verpachtet. Der Verein hat signalisiert, eine Nutzungsänderung für den Naturkindergarten zu unterstützen. Die Lage in unmittelbarer Nähe zu den Bruchwiesen kann für eine Kooperation mit dem NABU genutzt werden. Trotz Feldrandlage wäre die Einrichtung dabei für Eltern auch mit dem PKW problemlos zu erreichen.
Als Alternative zu diesem Grundstück stünde eine Teilfläche des bislang vom Reitverein genutzten Grundstücks zur Verfügung. Dieses Grundstück ist trotz seiner Außenlage schon mit Strom versorgt, Trink- und Abwasserversorgung müssten geprüft bzw. hergestellt werden. Das Gelände ist so groß, dass auch die Jugendfeuerwehr den südöstlichen Teil weiter als Übungsgelände nutzen könnte.

Für die CDU-Fraktion: Thorsten Dietrich, Vorsitzender
Für die GLB-Fraktion: Andreas Peters, Stellv. Vorsitzender

Anlage 1: Östliches Teilgrundstück, Flur 16, Flurstück 6/3:

Anlage 1: Östliches Teilgrundstück, Flur 16, Flurstück 6/3

Anlage 2: Nordwestliches Teilgrundstück, Flur 17, Flurstück 57

Anlage 2: Nordwestliches Teilgrundstück, Flur 17, Flurstück 57