Interfraktioneller Antrag zum Thema Errichtung eines Naturkindergartens im Ortsteil Büttelborn (Oktober 2021)

Büttelborn, 09.07.2021

Antrag nach § 18 Abs. 6 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Büttelborn

Planungsauftrag für die Errichtung eines Naturkindergartens im Ortsteil Büttelborn (modifizierte Fassung vom 05.10.2021 nach Vor-Ort-Termin)

Beratungsfolge:

15.09.2021 – Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss (BPV)
23.09.2021 – Sport-, Kultur- und Sozialausschuss (SKS)
06.10.2021 – Gemeindevertretung (GV)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss, vorbehaltlich eines entsprechenden Ergebnisses der Bedarfsabfrage durch den Fachdienst, im Ortsteil Büttelborn einen zweiten Naturkindergarten bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 einzurichten.

  2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die notwendigen planerischen und baurechtlichen Grundlagen für die Einrichtung dieses Naturkindergartens mit bis zu zwei Gruppen zu erarbeiten sowie die Bedingungen für eine Betriebserlaubnis mit der Fachaufsicht vorzuklären.

  3. Als Standort für das Basislager des Naturkindergartens sind zwei Alternativen zu untersuchen:

  • a. Auf der östlichen Hälfte des gemeindeeigenen Grundstücks Flur 16, Flurstück 6/3 (ca. 3.000 qm) unter Verwendung anzuschaffender spezieller Bauwagen und eines Sanitärwagens (siehe Anlage 1).
  • b. Auf dem Gelände des Ponyhofs unter Nutzung einer zu pachtenden Freifläche sowie Anmietung eines Gebäudeteils mit zwei Gruppenräumen und eines kindgerechten Sanitärbereichs (siehe Anlagen2 und 3).

4. Für beide Alternativen werden die finanziellen Anforderungen seitens der Verwaltung entlang einer fiktiven Nutzungsdauer von 10 Jahren bewertet und den Gemeindegremien bis Januar/Februar 2022 zur Standortentscheidung zur Verfügung gestellt. Ergänzend werden weitere Standortkriterien untersucht (z.B. Zuwegung für Bring- und Holverkehr; Verfügbarkeit von Lagerplätzen in der näheren Umgebung; wetter- und naturbedingte Vor- und Nachteile wie etwa Sonneneinstrahlung, Belastung durch Stechmücken und Bremsen, u.a), dabei soll fachberaterisch auch auf den Sachverstand des örtlichen NABU zurückgegriffen werden. Die Ergebnisse dieses Kriterienkatalogs sind der finanziellen Bewertung beider Standorte beizufügen.

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Planung zunächst keine, da es sich im ersten Fall um ein gemeindeeigenes Grundstück, im anderen Fall um ein ggf. zu mietendes Anwesen handelt. Für die spätere Einrichtung des Naturkindergartens ist mit Personalkosten analog dem Naturkindergarten Worfelden zu rechnen. Bei der Einrichtung ist die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch Programme des Landes Hessen zu prüfen. Bei der Planung sind die finanziellen Auswirkungen durch den Gemeindevorstand zu beziffern und in die Haushaltsplanung 2022 einzubeziehen.

Begründung:

In der Gemeinde Büttelborn werden Kinderbetreuungskapazitäten dringend gebraucht. Die Nachfrage nach Plätzen im Naturkindergarten im Ortsteil Worfelden ist hoch und die Einrichtung sowie die Ausweitung auf zwei Gruppen eine Erfolgsgeschichte. Aus diesem Grund liegt es nahe, einen weiteren Naturkindergarten im Ortsteil Büttelborn einzurichten. Die dadurch entstehenden 30-40 Plätze kann die Gemeinde angesichts steigender Kinderzahlen gut gebrauchen.

Das vorgesehene Grundstück am Rückhaltebecken ist derzeit an den Obst- und Gartenbauverein Büttelborn bis zum 31.12.2021 verpachtet. Der Verein hat signalisiert, eine Nutzungsänderung für den Naturkindergarten zu unterstützen. Die Lage in unmittelbarer Nähe zu den Bruchwiesen kann für eine Kooperation mit dem NABU genutzt werden. Trotz Feldrandlage wäre die Einrichtung dabei für Eltern auch mit dem PKW problemlos zu erreichen.
Als Alternative zu diesem Grundstück hat sich im Rahmen eines Vor-Ort-Termins auch eine Fläche im Bereich des Ponyhofs angeboten. Ergänzend haben die Besitzer auch einen Teil des Gebäudebestands für die Unterbringung von Gruppenräumen als Basislager samt Sanitäranlagen angeboten. Die Fläche und der entsprechende Gebäudeteil würden über einen Mietvertrag zur Verfügung gestellt werden können.

Für die CDU-Fraktion
Thorsten Dietrich, Vorsitzender

Für die GLB-Fraktion
Andreas Peters, Stellv. Vorsitzender

Für die SPD-Fraktion
Stefan Wüstling, Vorsitzender

Anlage 1: Östliches Teilgrundstück, Flur 16, Flurstück 6/3:

Anlage 1: Östliches Teilgrundstück, Flur 16, Flurstück 6/3

Anlage 2: Gelände und Teilgebäude am Ponyhof

Anlage 2 und 3: Gelände und Teilgebäude am Ponyhof

Anlage 3: Gelände und Teilgebäude am Ponyhof